Gedächnisprotokoll mündliche Überprüfung „Heilpraktikerin für Psychotherapie“ 23.05.2023 Berlin Tempelhof-Schöneberg
Termin: 10.45 Uhr bis ca 12 Uhr
Prüfungsgremium: Prüfungsvorsitzende, Psychiaterin Frau Resa-Thomas und Beisitzer Heilpraktiker Herr Verstrepen, hospitierende Psychiaterin
Prüflinge: Nancy und Christine Müller
Da Nancy so aufgeregt war, habe ich sie vorgelassen.
Mein Fall im Rollenspiel mit der Prüfungsvorsitzenden:
Eine 31 jährige Frau kommt auf Empfehlung ihrer Freundin zu mir. Sie war schon beim Arzt der hat nichts gefunden. Ihre Freundin sagt, ich sei gut. Sie ist schon seit zweieinhalb Monaten krank geschrieben. Sie ist Kassiererin, angelernt. Die Leute schauen sie immer so komisch an. Sie will da nicht mehr hin. Sie schläft schlecht, zittert und isst nicht mehr gut.
Ich habe die Patientin zunächst begrüßt und mich bedankt, dass sie es trotz der Leidensgeschichte, die sie mir schon am Telefon vorab geschildert hätte, zu mir geschafft hätte. Ob sie Begleitung hätte? – Ja, ihre Freundin, die würde aber nicht warten.
Ich habe zunächst gesagt, dass alles hier Gesprochene im Raum bliebe. Datenschutz und Schweigepflicht seien mir sehr wichtig.
Meine nächste Frage war, ob sie das vorher schon mal gehabt hätte? Sie hätte ja vorab gesagt, sie wäre „angelernt worden“.
In der Schule vielleicht? Beispielsweise bei Präsentationen?
Das bejaht sie. Ja, sie hätte sich auch bei Vorträgen immer unwohl gefühlt.
Ich frage, ob ihre Eltern da helfen, unterstützen konnten? – Das verneint sie. Die Eltern seien auch nie bei Sprechtagen gewesen und hätten sich nicht gekümmert. Ich frage, ob sie sich schon damals wie heute dann als Reaktion zurück gezogen hätte? – Das bejaht sie.
Ich frage, ob sie auch Albträume hätte von diesen Situationen wo sie im Zentrum der Aufmerksamkeit steht? – Das bejaht sie auch.
Meine Verdachtsdiagnose
Die Prüfungsvorsitzende, Frau Resa-Thomas, bricht das Rollenspiel ab und fragt nach meiner Verdachtsdiagnose.
Ich sage, ich vermute Soziale Angststörung. Die Prüferin fragte nach den Symptomen. Ich nenne: Die Angst davor, im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit zu sehen, von anderen angeschaut zu werden. Die Reaktion sei Vermeidung, Durchfall, Magendruck, Stimme versagen und Panikanfall. Der – wie ich da schon sagte – auch zum Notfall werden könnte.
(die Prüferin war zufrieden)
Mein therapeutisches Vorgehen
Die Prüferin will wissen, wie ich das therapiere:
Ich sage: Mit Kognitiver Gesprächstherapie nach Beck mit Desensibilisierung und Flowding. Die „massive Konfrontation“ durch Flowding würde ich hier aber nicht wählen. Ich erläutere kurz, dass ich die Patientin bitte, eine Angsthierachie auf einer Skala von 1-10 für alle angstmachenden Situationen zu erstellen. Gemeinsam würde wir dann die Konfrontation mit den jeweiligen Situationen durchspielen. Wie lange die Therapie dauert, hängt von der Patientin ab. (die Prüferin war zufrieden)
Dann wollte die Prüferin wissen, welche weitere Angststörungen es gibt. Ich sagte, neben den Angststörungen wie soziale Angst als Angst vor der Situation, gibt es auch Angst vor dem konkreten Reiz beispielsweise einer Spinne. Dann gibt es auch die generalisierte Angststörung, wo der Patient vor allem Angst hat, um sich selbst und auch um Angehörige. Bei der Panikstörung musste die Prüferin etwas helfen, da ich dachte, die hätte ich bereits beim Fallbespiel gesagt. Ich nannte sie. (die Prüferin war zufrieden)
Medikamente bei Angststörung
Da mein Mitprüfling Nancy schon Betreuungsrecht hatte für ihren Fall, nahm die Prüferin bei mir jetzt die Aussage zur Panik und Angststörung (s.o.) zum Anlass mich zu fragen, was ich denn in diesem Fall für Medikamente geben würde.
Ja, jetzt kam eine Frage, aus einem der drei Bereiche (Medikamente, Alkohol, Drogen), in denen ich nicht sehr fit bin. Das habe ich auch in der Nachbesprechung so gesagt . Ich sagte zwar: Medikamente zur Entspannung, eierte aber mit Neuroleptika und Benozodiazipinen rum. Ich gestand mein Unwissen und Unsicherheit auch ein. Ich sagte leider Neuroleptika. Die Prüferin sagte: Neuropleptika bei Psychosen. Benzodiazipine bei Angststörungen und Insomnie. Dann wollte sie wissen, welche Gefahr dieses Medikament hätte. Das wusste ich, sie machen abhängig.(damit war die Prüferin zufrieden).
Patientin wird im Fallbeispiel zum Notfall
Jetzt fragte sie weiter, was ich machen würde, wenn die Patientin zum Notfall würde, da diese sagte, sie würde sich umbringen.
Da konnte ich mich nicht vom Fallbeispiel lösen und auf die allgemeine Therapie / Analyseebene wechseln. Ich war holprig bei den weiteren Antworten.
Ich fragte zwar noch die Prüferin, ob ich den Krisendienst oder Freundin anrufen sollte, zur Deeskalation. Die Prüferin sagte, das wäre alles schon passiert, die Patientin bliebe bei ihrem Entschluss sich umzubringen. Ich sagte, ich würde dann die Polizei anrufen, damit diese die Patientin ins St. Hedwig Krankenhaus für diese Notfälle bringt.
Die Prüferin schaute überrascht und fragte nach.
Ja, ich hätte recherchiert, wer denn für diese Fälle zuständig sei. Da wäre diese Klinik auch bei einem Heilpraktiker auf seiner Website angegeben. Ich verhederrte mich dann mit dem Hinweis, dass nach meinem Wissen, nicht alle Krankenhäuser diese Notfälle aufnahmen – was mich gewundert hätte. Da ja die Notarztwagen schon für ihre Einsätze entsprechende Anlaufstellen haben müssten.
Hier breche ich jetzt mal ab – ihr merkt, wie meine Prüfungsgeschichte enden wird …
Nachbesprechung der Prüfung nach kurzem Rausschicken und Beraten des Prüfungsgremiums:
- Mein Teil 1 (erste 15 Minuten) Begrüßung, Anamanese, psychopathologische Befunderhebung und Verdachtsdiagnose waren gut. Auch die vorgeschlagene Therapie und Erläuterung des Ablaufs der Therapie mit der Patientin.
- Mein Teil 2 Medikamente, Notfall und die Anwendung des psychische Krankheitengesetz (PsychKG) war nicht ausreichend.
Ich bekannte in der Nachbesprechung, dass ich das absolut verstünde. Es wäre mir nach gutem Start nicht gelungen, mich vom Fallbespiel zu lösen. Das hat mich verunsichert. Und auch mein Wissen über die notwendigen Abläufe vor Ort zur Notfallindikation seinen nicht ausreichend gewesen.
Dann ergänzte ich noch, dass es schade wäre. Doch ich wüsste auch, dass ich nicht nur ein „halbes Bestehen“ bekommen könnte. Selbst wenn ich keine eigene Praxis auf machen will.
Ich könnte aber, wie die prüfenden Psychiaterin richtig ergänzte.
Was von der HPP-Überprüfung ingesamt bleibt
Abschließend kann ich sagen, ich möchte das eine Jahr der HPP-Prüfung und die Vorbereitung darauf nicht missen. Es ist und bleibt ein SEHR großer Wissenzuwachs für mich und hat meinen Horizont auf die menschliche Psyche und ihren Einfluss auf unser Leben und Handeln enorm erweitert.
Ich werde die Prüfung nicht nochmal machen. Ich müsste zum Einen alle beiden Teile (schriftlich und mündliche Überprüfung) nochmal machen. Und zum anderen will ich mich nicht als Heilpraktikerin für Psychotherapie selbstständig niederlassen.
Mein Mitprüfling Nancy hatte erst beim 3. Anlauf die schriftliche Prüfung bestanden. Sie weiß als ausgebildete und praktizierende Physiotherapeutin noch nicht, was sie jetzt macht. Ursprünglich wollte sie von Mecklenburg-Vorpommern nach Berlin ziehen und in der Praxis ihrer Freundin arbeiten. Da sie die mündlich Überprüfung nicht bestanden hat, muss sie 1 Jahr aussetzen, bevor sie ganz neu wieder starten kann.
So geht es weiter auf meinem „therapeutischen Weg“
Zertifikats-Weiterbildung zur Resilienztherapeutin mit Zusatzqualifikation Autogenes Training beim IEK vom 24. Juli – 30. Juli 2023
Wo auch immer wir uns treffen, bitte seid gesegnet und bleibt nachhaltig gesund und lebt mit Lust! Eure
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